Betriebswirtschaftliche Kosten bei Verkehrsunternehmen fallen z.B. für Personal, Werbung, Verwaltung, Verkehrsmittel, Werkzeuge, Betriebsstoffe oder Infrastruktur an. Je nach eingesetztem Verkehrsmittel können die entstehenden Kosten sehr unterschiedlich hoch sein. Unter heutigen Bedingungen machen die Personalkosten zumeist den größten Anteil an den betriebswirtschaftlichen Kosten eines mittleren Verkehrsunternehmens aus. Für einige Verkehrsträger (Straßenbahn, Zug, z.T. Oberleitungsbus) sind in den betriebswirtschaftlichen Kosten auch die Kosten für die verwendete Verkehrsinfrastruktur enthalten (z.B. Straßenbahnschienenbau, Oberleitungsbau).
Um betriebswirtschaftliches Überleben zu sichern, müssen die betriebswirtschaftlichen Kosten der Verkehrsunternehmen durch entsprechende Einnahmen gedeckt sein. Da die Beförderungsentgelte (Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets) im Öffentlichen Verkehr nur durchschnittlich zwei Drittel der Gesamtkosten abdecken können, sind die meisten Verkehrsunternehmen des öffentlichen Verkehrs auf Finanzierungshilfen aus Mitteln des Bundes, der Länder oder der Kommunen angewiesen. Das bedeutet aber nicht, dass diese Verkehrsunternehmen schlecht wirtschaften. Mit ihrer Verkehrsdienstleistung auf festgelegten Strecken und zu vereinbarten Tarifen erfüllen sie einen gesellschaftlichen Auftrag, der nötig ist und von öffentlicher Seite so festgelegt wurde. Auch aus dem Blickwinkel der Minimierung der volkswirtschaftlichen Kosten können Finanzierungshilfen für den Öffentlichen Verkehr sinnvoll sein. Dies ist dann der Fall, wenn durch die Zuschüsse in gleichem oder größerem Umfang externe Kosten vermieden oder verringert werden (z.B. durch die Verlagerung von Verkehr auf andere Verkehrsmittel).
Hohe Fahrgastzahlen in den eingesetzten Fahrzeugen helfen dabei, Verkehrsunternehmen des ÖV wirtschaftlich zu betreiben (hoher Kostendeckungsgrad).