Abgase werden im Straßenverkehr von allen Fahrzeugen, die mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, verursacht. Die Abgase (pro Liter verbrauchtem Kraftstoff rund 10 Kubikmeter) enthalten Schadstoffe, wie z.B. Kohlenmonoxid, Stickoxide, Kohlenwasserstoffe (Benzol, Aldehyde, PAK), Ruß und Schwermetalle. Da sie umwelt- und gesundheitsschädlich sind, wurden für einige dieser Schadstoffe Abgasgrenzwerte festgelegt. Für viele gesundheits- und umweltschädliche Schadstoffe (z.B. Aldehyde, Stickstoffdioxid und Partikelanzahl) wurde jedoch bis heute noch kein Abgasgrenzwert festgelegt.
Zu den technischen Möglichkeiten, den Ausstoß von Schadstoffen zu verringern, zählen u. a. der geregelte Drei-Wege-Katalysator, der Partikelfilter, die Änderung der Motorkonstruktion und die Änderung der Kraftstoffzusammensetzung. Darüber hinaus bestimmt jeder Fahrer über sein Fahrverhalten, wie hoch der Schadstoffausstoß seines Fahrzeuges ist.
Auch Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge, deren Antrieb nicht auf einem Verbrennungsmotor basiert, verursachen Abgas- bzw. Schadstoffemissionen. Diese fallen jedoch vorwiegend bei der Bereitstellung der benötigten Antriebsenergie (z.B. Wasserstoff oder Strom) an. Es ist deshalb bei der Untersuchung der Emissionen eines Fahrzeuges immer notwendig, das Fahrzeug, den Treibstoff und die zum Betreiben erforderlichen Anlagen als Einheit zu betrachten.